Das anfängliche Investitionsvolumen für die Eröffnung einer Back König Filiale beträgt ca. 55.000 €.
Der Eigenkapitalanteil, also der Anteil der Investition den Sie aus eigenen und freien Mitteln aufbringen können, sollte mindestens 1/3 vom Gesamtinvestitionsvolumen betragen. Ideal wären allerdings 50 % bis 100 % des Investitionsvolumens.
Zur Finanzierung etwaiger Fehlbeträge zur Gesamtinvestitionssumme, die nicht durch Eigenkapital erbracht werden können, besteht z.B neben dem Angebot herkömmlicher Geschäftsbanken die Möglichkeit, zur zinsgünstigen Finanzierung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bank).
An dieser Stelle sei nochmals auf die Möglichkeit hingewiesen, den Kernbereich der Geschäftsausstattung zu leasen. Für weitere Informationen setzen Sie sich bitte mit der Systemzentrale in Verbindung.
Im Übrigen gelten folgende Gebühren bzw. Pauschalen :
Planungsgebühr
Für die Planung und Projizierung der Ladengestaltung und die Implementierung des Franchisenehmers in die organisationalen Strukturen des Franchisegebers wird bei Vertragsabschluss eine einmalige Gebühr in Höhe von
1500 Euro netto an den Franchisegeber fällig.
Explizit sei darauf hingewiesen, daß die Planungsgebühr leistungsunabhängig in jedem Fall zu entrichten ist.
Franchisegebühr
Für die kontinuierliche Beratung durch den Franchisegeber und die Nutzung der Marke Back König, zahlt der Franchisenehmer eine fortlaufende Gebühr von 175 Euro netto monatlich.
Werbepauschale
Zur Aufrechterhaltung und kontinuierlichen Weiterentwicklung im Werbebereich, insbesondere im Hinblick auf die Corporate Identity, ist eine monatliche Werbepauschale in Höhe von 10 Euro vom Franchisenehmer zu entrichten.
Detailinformationen und nummerische Beispielrechnungen zu diesem Thema erhalten Sie in unserer bereits erwähnten Broschüre zur vorvertraglichen Informationspflicht, unserem Handbuch für Franchisenehmer und vor allem in unserem Muster-Businessplan.
